AGB – Schönmobil – Oliver Schönberg – Geibelstraße 50 – 30173 Hannover – www.schoenmobil.de
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles Inhalt des zwischen Oliver Schönberg - nachstehend "OS " genannt - und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages mit OS ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles. OS schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen OS und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch indirekt entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
1.5 Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobiles durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an OS persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.
2. Mindestalter
Mindestalter des Mieters und des Fahrers 25 Jahre, Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse B seit mindestens 2 Jahren.
3. Mietpreise, Versicherungen
3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Vermieter berechnet.
3.2 Die Mietpreise beinhalten: 200 Freikilometer pro Tag, darüber hinaus werden 0,35 EUR je Mehrkilometer berechnet, ab 14 Tage Mietdauer 300 Freikilometer pro Tag; Teilkasko mit EUR 150,- Selbstbehalt und Vollkaskoschutz mit EUR 1.000,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall; Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max.8 Mio. EUR je verletzter oder getöteter Person). Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet OS EUR 1,90 brutto pro Liter Diesel.
3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Übergabe bis zur Rücknahme. Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde EUR 20,00 (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle und Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Übergabepauschale von EUR 100,- berechnet. In der Übergabepauschale enthalten ist die jeweils genannte Ausstattung, intensive Einweisung, die Außenreinigung, WC-Chemiemittel, Frischwasserentkeimung, 2 x 11kg Gasflaschen.
3.6 Reinigung des Innenraumes ist vor Rückgabe vom Mieter durchzuführen. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung berechnen wir je nach Verschmutzungsgrad nach Aufwand á EUR 30,- pro Stunde. Eine nicht geleerte und gereinigte Toilette berechnen wir mit EUR 150,- , einen nicht entleerten Abwassertank mit EUR 50,-.
4. Reservierung
4.1 Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch OS verbindlich.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Die Kaution von EUR 1.000,- muss zusammen mit dem restlichen Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto von OS gebührenfrei für den Empfänger eingegangen sein, spätestens jedoch bei Fahrzeugübernahme bei OS gebührenfrei in bar hinterlegt werden.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung innerhalb eines Monats auf das Konto des Kunden überwiesen. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.
5.3 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei OS ausgeschlossen werden.
6. Haftung, Vollkaskoschutz
6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu EUR 1.000,- (bei Teilkaskoschäden nur bis EUR 150,00) pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt OS dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen (sofern vorhanden) zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot
7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeuges oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich OS, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges der OS anzuzeigen.
7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Übergabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
8. Verhalten bei Unfällen
8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und OS zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Der Mieter hat OS, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
9. Berechtigte Fahrer
9.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.
10. Verbotene Nutzung
10.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände. Das Befahren von Stränden ist hier noch einmal ausdrücklich untersagt.
10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Im Besonderen auch regelmäßiges Überprüfen von Luftdruck in den Reifen, sowie Motorölstand.
11. Übergabe, Rücknahme
11.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch OS teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit OS durchzuführen.
11.2 Übergaben: Montag bis Sonntags nachmittags ab 15:00 Uhr, Rücknahmen: Montag bis Sonntags vormittags bis 11:00 Uhr.
11.3 OS kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
12. Ersatzfahrzeug
OS behält sich das Recht vor, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Im Falle "höherer Gewalt", wenn das Wunschfahrzeug wegen Defekt oder Beschädigung nicht übergeben werden und auch kein Ersatzfahrzeug gestellt werden kann, wird der Mietpreis erstattet; weitere Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
13. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
14. Reparaturen
14.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von OS in Auftrag gegeben werden.
14.2 Diese Reparaturkosten trägt OS gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).
14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit OS einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde OS unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und OS eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Hierbei sind insbesondere landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters.
14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche OS nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
15. Ausschlussfrist, Verjährung
15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
15.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch OS verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.
15.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
16.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass OS seine persönlichen Daten speichert.
16.2 OS darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.
17. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Hannover als Gerichtsstand vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
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